Allgemein
Einführung der neuen Produktsicherheitsrichtline (GPSR):
Was Shopbetreiber jetzt wissen müssen
DIE EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und bringt weitreichende Änderungen für Online-Händler mit sich. Es ist entscheidend, dass Sie jetzt handeln, um Ihr Unternehmen rechtzeitig vorzubereiten.
Wichtige Auswirkungen der GPSR auf Shop-Betreiber
- Erweiterte Informationspflichten: Detaillierte Angaben zu Herstellern und Produkten müssen in jedem Online-Angebot bereitgestellt werden.
- Prüfungspflichten: Als Händler sind Sie verpflichtet, die Angaben von Herstellern und Importeuren zu überprüfen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Die korrekte Lagerung und der sichere Transport von Produkten liegen in Ihrer Verantwortung.
- Schnelle Reaktion bei Sicherheitsproblemen: Bei unsicheren Produkten müssen Sie umgehend Korrekturmaßnahmen einleiten und Behörden sowie Verbraucher informieren.
- Verantwortlicher Wirtschaftsakteur: Jedes in der EU verkaufte Produkt muss einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur haben.
Konkrete Schritte zur GPSR-Einhaltung:
- Erstellen Sie eine detaillierte Produktsicherheitsdokumentation für jedes angebotene Produkt.
- Implementieren Sie Prozesse zur Überprüfung der Angaben von Herstellern und Importeuren.
- Passen Sie Ihre Lager- und Transportprozesse an die neuen Anforderungen an.
- Entwickeln Sie effiziente Rückruf- und Reaktionsverfahren für Sicherheitsprobleme.
- Überprüfen und aktualisieren Sie die Produktkennzeichnung gemäß GPSR-Vorgaben.
- Benennen Sie einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur für jedes in der EU verkaufte Produkt.
- Richten Sie ein System zur regelmäßigen Produktüberwachung ein.
- Bereiten Sie technische Anpassungen in Ihren IT-Systemen und Online-Shops vor.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in den neuen GPSR-Anforderungen.
Es gibt allerdings auch Produkte, die von der neuen Verordnung nicht betroffen sind:
- Human- und Tierarzneimitte
- Lebensmittel
- Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel
- Luftfahrzeuge
- Antiquitäten
Die Umsetzung der Richtlinie ist dabei nicht kompliziert. Wichtig ist, dass die Informationen für Shopbesucher sichtbar gemacht wird. In der Praxis sieht diese Umsetzung dann wie folgt aus:
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